
Die Anmeldung zu einer Ausbildung am Institut Kutschera erfolgt schriftlich per E-Mail, Fax, auf www.kutschera.org oder durch eine unterfertigte Auftragsbestätigung. Jede Anmeldung ist verbindlich. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Die Anmeldung zur kompletten Ausbildungsreihe verpflichtet zur Teilnahme an allen Modulen einschließlich der kostenlosen Supervisionen.
Der Teilnahmebeitrag ist bis spätestens 21 Tage vor Seminarbeginn zu entrichten. Der Einzahlungsbeleg berechtigt zur Seminarteilnahme. Skonti können nicht in Abzug gebracht werden. Teilzahlungen können in Einzelfällen vor Seminarbeginn vereinbart werden, jedoch nur bei Gewähren einer Einzugsermächtigung. Bei einem späteren Einstieg in ein Seminar ist eine Ermäßigung des Teilnahmebetrages nicht vorgesehen, dasselbe gilt bei einem vorzeitigen Ausstieg.
Der Teilnahmebeitrag enthält die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer. Die Kosten für Reise, Unterbringung, Raummiete und Verpflegung sind im Teilnahmebeitrag nicht enthalten und sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.
Für die Ausbildungen stehen den Teilnehmern Skripten zur Verfügung, die, sofern nicht anders bekannt gegeben, grundsätzlich im Teilnahmebeitrag inkludiert sind und zu Beginn der Seminare ausgegeben werden. Ein gesonderter Kauf von Lernmaterial (Skripten) bei Institut Kutschera ist nicht möglich.
Bei Beginn der Ausbildung gewähren wir ein Rücktrittsrecht bis eine Woche nach Absolvierung des Basismoduls (erstes Modul). Sollte ein Teilnehmer am Besuch eines Ausbildungsmoduls verhindert sein, kann eine Umbuchung auf das gleiche Modul eines anderen Lehrgangs kostenfrei erfolgen. Da unsere Ausbildungen sehr langfristig geplant sind und durchgängig absolviert werden müssen, ist es kaum möglich, bei Absage eines Teilnehmers einen Ersatzteilnehmer zu finden. Wir ersuchen daher um Verständnis, dass bei einem Ausbildungsabbruch nach Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags eine Stornogebühr von 20% der restlichen Seminargebühren anfällt (inkl. USt.). Stornierungen und Umbuchungen können nur schriftlich eingereicht werden.
Aufgrund der langfristigen Planung sind organisatorisch bedingte Programmänderungen möglich. Institut Kutschera behält sich daher Änderungen von Kursterminen, Beginn- und Endzeiten und Trainern vor. Die Teilnehmer werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt. Bei einem Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Trainers oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung des Seminars. Ersatz für entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche gegenüber Institut Kutschera sind daraus nicht abzuleiten. Dasselbe gilt für kurzfristig notwenige Terminverschiebungen bzw. Stundenplanumstellungen bei Lehrgängen. Institut Kutschera kann keine Gewähr bei Druck- bzw. Schreibfehlern in seinen Publikationen und Internetseiten übernehmen
Das Zustandekommen eines Kurses hängt von einer Mindestteilnehmerzahl ab. Muss eine Veranstaltung abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Seminarbeiträgen. Die Rückzahlung erfolgt durch Überweisung auf ein vom Teilnehmer schriftlich bekannt gegebenes Konto.
Der Teilnehmer bestätigt am Ende jedes Seminars mit seiner Unterschrift auf der Teilnehmerliste seine Teilnahme und erhält daraufhin eine Teilnahmebestätigungen über den Besuch der Veranstaltung.
Diplome und Zertifikate können auch für zurückliegende Jahre als Duplikat ausgestellt werden. Die Duplikatsgebühr hierfür beträgt € 16,--. Pro Kopie einer bereits ausgestellten Teilnahmebestätigung werden € 10,- in Rechnung gestellt.
Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer inkl. der bereitgestellten Lernunterlagen wird seitens des Instituts Kutschera, auch im Falle eines Diebstahls, keine Haftung übernommen. Aus der Anwendung der bei Institut Kutschera erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber Institut Kutschera geltend gemacht werden.
Darüber hinaus trägt jeder Teilnehmer die Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb des Trainings selbst. Ausschluss von einem Seminar Um die Erreichung der Veranstaltungsziele sicher zu stellen, kann Institut Kutschera Personen auch ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme ausschließen.
Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit sind die verwendeten Begriffe, Bezeichnungen und Funktionstitel zum Teil in einer geschlechtsspezifischen Formulierung angeführt. Selbstverständlich stehen alle Ausbildungen gleichermaßen beiden Geschlechtern offen.
Wir werden keinen Richter brauchen, aber wenn, dann in Wien. Für alle im Konsensweg nicht beilegbaren Streitigkeiten gilt das sachlich zuständige Gericht in Wien als Gerichtsstand vereinbart.
Raiffeisenbank Oberes Innviertel Franking
A-5131 Franking
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Bezirksparkasse Heidelberg (D)
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